Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Workshops, Seminare und Speaker-Auftritte, die von Organisationen und Unternehmen gebucht werden
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen doppelpakk – Denise Neghmouchi und Dominik Sommer GbR (nachfolgend „doppelpakk“) und ihren Auftraggebenden (nachfolgend „Auftraggebende“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen der Auftragebenden werden nicht anerkannt, es sei denn, doppelpakk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der in einem individuell erstellten Angebot spezifizierten Leistungen durch doppelpakk. Die konkreten Leistungen werden im jeweiligen Angebot detailliert beschrieben.
Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots von doppelpakk durch die Auftraggebenden zustande. Die Annahme muss schriftlich erfolgen, z.B. per E-Mail bzw. über die Plattform Lexware.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Auftraggebenden stellen doppelpakk alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Bei verspäteter Anlieferung von Materialien oder Freigaben durch die Auftraggebenden verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
Sollte es das Projekt mit sich bringen, dass doppelpakk in Räumen der Auftraggebenden tätig werden muss, so werden die Auftraggebenden doppelpakk nach Absprache einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot von doppelpakk. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 14 Kalendertagen ab vollständiger Leistungserbringung sowie nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung bei den Auftraggebenden zur Zahlung fällig.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsrechte der Auftraggebenden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung von doppelpakk ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung von Kardinalpflichten handelt.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
Salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel. Sofern Abreden zwischen den Vertragsparteien individuell getroffen werden, haben diese jedoch Vorrang.
Sollte eine Bestimmung eines Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Darmstadt.
Stand: Oktober 2024
Was machen wir?
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