DOPPELPAKKs AGB

Das sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

für Workshops, Seminare und Speaker-Auftritte, die von Organisationen gebucht werden 

 

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

Die nachfolgenden AGB gelten für die von der doppelpakk – Denise Neghmouchi und Dominik Sommer gbR (nachfolgend doppelpakk genannt) angebotenen Workshops, Seminare und Veranstaltungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Organisationen, die Workshops, Seminare oder Referentenauftritte buchen, und doppelpakk. Abweichende Regelungen werden nur wirksam, wenn sie von doppelpakk schriftlich bestätigt werden.

Die AGB werden durch die Buchung eines von doppelpakk individuell erstellten Angebotes anerkannt. Vertragspartner ist doppelpakk – Denise Neghmouchi und Dominik Sommer GbR, Dieburger Straße 42, 64287 Darmstadt. “Organisation” im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle Unternehmen, Institutionen, Behörden und Vereine, die durch ein unterschriebenes Angebot oder eine Terminbestätigung per E-Mail ein Rechtsgeschäft abschließen.

 

2. Vertragsabschluss und Bezahlung 

 

Die Organisationen erhalten ein individuelles Angebot, in dem die Leistungen detailliert beschrieben und auf die individuellen Bedürfnisse der Organisation und der Teilnehmenden abgestimmt sind. Der Vertrag kommt entweder durch 

 

  • die Unterschrift der Organisation auf dem Angebot oder 
  • durch die Bestätigung des Termins per E-Mail inklusive Zusendung der Rechnung mit Zahlungsfrist oder 
  • per Annahme des Angebots über LexOffice 

 

zustande. Die Organisation erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per E-Mail einverstanden. Die in den Angeboten genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

3. Terminausfall und Ersatz

 

doppelpakk behält sich das Recht vor, einen Workshop oder ein Seminar kurzfristig abzusagen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) die Durchführung des Workshops unmöglich macht. doppelpakk wird bei Ausfall durch Krankheit zunächst versuchen, eine andere Person aus dem Team für den betreffenden Termin zu gewinnen. Sollte dies nicht möglich sein, wird in jedem Fall ein Ersatztermin angeboten. Die Organisation wird über einen eventuellen Ausfall und die Terminverschiebung telefonisch oder per E-Mail informiert. Weitergehende Ansprüche oder Schadenersatzansprüche wegen des Ausfalls eines Workshops seitens der Organisation oder ihrer Teilnehmenden gegenüber doppelpakk sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für eventuell bereits gebuchte Anreisen und Übernachtungen.

 

4. Haftung 

 

Die Teilnahme an den Workshops, Seminaren und Veranstaltungen von doppelpakk erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. doppelpakk übernimmt keine Haftung für Vermögens-, Sach- oder Personenschäden. Die Teilnehmenden sind für ihr Handeln selbst verantwortlich. Das Bestehen entsprechender Versicherungen wird vorausgesetzt.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernimmt doppelpakk keine Haftung. Mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr am jeweiligen Veranstaltungsort. Für Unfälle auf der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung haften die Teilnehmenden selbst.

doppelpakk haftet nicht für den Inhalt und die Angebote von Kooperationspartner*innen und extern verlinkten Homepages. Für die Inhalte extern verlinkter Homepages sind die jeweiligen Betreiber*innen selbst verantwortlich. Mit dem Verlassen der Homepage von doppelpakk.de erlischt jegliche Haftung für externe Angebote und Inhalte.

 

5. Datenschutz 

 

Die Daten der Organisation und der Teilnehmenden werden zur Vertragsabwicklung und solange doppelpakk zur Aufbewahrung der Daten gesetzlich verpflichtet ist, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

6. Salvatorische Klausel 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: Dezember 2023

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